Zertifizierung zum WHG Fachbetrieb

Eine wichtige Voraussetzung für die Errichtung landwirtschaftlicher Bauwerke

Umweltschutz wird immer größer geschrieben - auch in unserem Betrieb. Eine wichtige Voraussetzung für den Bau von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen) ist die obligatorische Zertifizierung zum WHG Fachbetrieb sowie die Schulung des Personals.
Somit wurde nicht nur das gesetzlich geforderte know-how aufgefrischt, sondern auch die Umsetzung der technischen Regeln in die Praxis geschult. Dadurch dürfen wir weiterhin Ställe, Mistplatten, Fahrsilos und vieles mehr errichten.

Urkunde zum WHG Fachbetrieb nach AwsV für den Bau von JGS-Anlagen

Die Zertifizierung

10.02.2020


"Deutschland ist ein Land mit sauberem, fließenden Trinkwasser - Darauf können wir stolz sein! Denn dies ist eine existenzielle Lebensgrundlage. Damit dies auch so bleibt, ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ein sensibles Thema.", sagt 
Herr Dipl.-Ing. (FH) Wasser- und Abfallwirtschaft + AwSV Sachverständiger nach §62 WHG 
von der GTÜ Anlagensicherheit GmbH
als einleitende Worte bei der Firmenschulung.  
Auch in der Landwirtschaft fallen wassergefährdende Stoffe an. Diese dürfen nicht in das Grundwasser gelangen.  Daher werden die gesetzlichen Anforderungen an die Dichtigkeit von Bauwerken in denen wassergefährdende Stoffe anfallen immer größer. Bei diesen Bauwerken handelt es sich um JGS-Anlagen. Darunter fallen z.B. Ställe, Mistplatten und Fahrsilos.
Welche technischen Regeln eingehalten werden müssen, um die geforderte Dichtigkeit einzuhalten, wurde intensiv anhand vieler Praxisbeispiele geschult. Mit erfolgreich bestandener Prüfung erfüllen wir weiterhin das praktische - und theoretische know-how für die Errichtung landwirtschaftlicher Bauwerke.